Standesamt

    Zu den Aufgaben des Standesamtes zählen die Beurkundung

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    - von Geburten,

    - Eheschließungen und

    - Sterbefällen sowie die

    - Ausstellung von Staatsbürgerschaftsnachweisen

    Geburt

    Die Hausgeburt ist innerhalb einer Woche beim Standesamt vom Arzt, der Hebamme, vom Vater oder der Mutter oder einer anderen Person, die von der Geburt Kenntnis hat, anzuzeigen.


    Erforderliche Unterlagen für die Anzeige einer Geburt:

    • Heiratsurkunde der Eltern bei ehelichem Kind

    • sonst Geburtsurkunde der Mutter

    • Staatsbürgerschaftsnachweis der Eltern

    • ev. Nachweis akademischer Grade (= Diplom) der Eltern

    • Geburtsbestätigung bei einer Hausgeburt

    • Meldezettel wenn der Hauptwohnsitz im Ausland liegt


    Die Erstausstellung einer Geburtsurkunde ist für Kinder bis zum 2. Lebensjahr gebührenfrei.


    Hinweis: Auch die Erstausstellung eines Staatsbürgerschaftsnachweises ist bis zum 2. Lebensjahr des Kindes gebührenfrei!


    Auf Verlangen werden auch internationale Urkunden ausgestellt. Bei Auslandsberührungen bitten wir um vorzeitige telefonische Absprache mit Frau Trenker

    Eheschließungen


    Der erste Schritt auf dem Weg zu Ihrer Traumhochzeit ist die Reservierung Ihres Trauungstermins. Klären Sie diesen bitte mit unserer Leiterin des Standesamts, Frau Trenker, ab. Die offizielle Anmeldung (Aufgebot) erfolgt nach Terminvereinbarung im Standesamt Hagenberg. Das Aufgebot (Ermittlung der Ehefähigkeit) ist begrenzt gültig. Sie können es frühestens 6 Monate vor Ihrer Hochzeit aufnehmen.


    Bei der Anmeldung wird Folgendes erledigt:

    • Aufnahme der Personaldaten

    • Bestimmung der künftigen Namensführung

    • Festlegung des Trauungstermins (und –ortes)

    • Besprechung des Trauungsablaufes

    • Bezahlung der Gebühren

    Bitte planen Sie ca. 45 Minuten Zeit für Ihren Besuch im Standesamt ein!
    Bei der Anmeldung zur Eheschließung ist es erforderlich, einige Dokumente vorzulegen.


    Im Normalfall benötigen beide Verlobte:

    • die Geburtsurkunde

    • den Staatsbürgerschaftsnachweis

    • ev. Heiratsurkunde sämtlicher Vorehen und Nachweis der Auflösung (Scheidungspapiere mit Rechtskraftstempel oder Sterbeurkunde)

    • ev. Geburtsurkunde gemeinsamer Kinder

    • ev. Nachweis akademischer Grade (= Diplom)

    Bei Auslandsberührungen bitten wir um vorzeitige telefonische Absprache mit Frau Trenker!  

      

    Folgende Trauungszeiten stehen Ihnen durch unsere Mitarbeiter*innen
    zur Verfügung:


    Trauungsraum im Schloss Hagenberg (für ca. 20 Sitzplätze geeignet)
    Zwinger in der Altburg (für ca. 30 Sitzplätze geeignet, Selbstvorbereitung)

     

    Trauungszeiten:

    • Montag – Freitag: 8 – 18 Uhr

    • Samstag: 8– 12 Uhr


    An folgenden Tagen finden keine Hochzeiten statt:

    Sonn- und Feiertage, Karfreitag, Hl. Abend, Silvester


    (Individuelle Terminanfragen bzw. Anfragen zu standesamtl. Trauungen rund um unser schönes Schloss richten Sie bitte vorab direkt an AL Mag. Gerda Brettbacher, 0664 2318333, g.brettbacher@hagenberg.ooe.gv.at.
    Hinweis: Platz-Reservierungen für Freie Trauungen an öffentlichen Plätzen werden nicht vorgenommen.)

     

    Bitte nehmen Sie rechtzeitig (mindestens 1 Monat vor Ihrer Hochzeit) mit uns Kontakt auf, um Ihre Wünsche bei der Gestaltung der Zeremonie besprechen zu können.


    Dining Room, Dining Table, Furniture, Indoors, Table, Interior Design, Chair, Restaurant, Cafeteria, Plant

     

    Todesfälle

    Information zu einem Sterbefall

    Verstirbt die Person zuhause so ist das jeweilige Standesamt zur Beurkundung (Eintragung) des Sterbefalles zuständig. Der Tod ist spätestens am folgenden Werktag anzuzeigen.

     

    Welche Dokumente werden bei der Beurkundung eines Sterbefalles benötigt?

    • Geburtsurkunde der verstorbenen Person

    • Heiratsurkunde der letzten Ehe der verstorbenen Person

    • Staatsbürgerschaftsnachweis der verstorbenen Person

    • Todesbestätigung des Beschauarztes

    • Totenbeschauschein

    Ausstellung eines Staatsbürgerschaftsnachweises

    Informationen zur Ausstellung eines Staatsbürgerschaftsnachweises


    Staatsbürgerschaftsnachweise werden bei jeder Gemeinde im Inland ausgestellt.

     

    Welche Urkunden werden zur Ausstellung eines Staatsbürgerschaftsnachweises benötigt?

    • Geburtsurkunde

    • Heiratsurkunde der Eltern bei ehelichem Kind

    • sonst Geburtsurkunde der Mutter

    • Staatsbürgerschaftsnachweis der Eltern


    Die Erstausstellung eines Staatsbürgerschaftsnachweises ist bis zum 2. Lebensjahr des Kindes gebührenfrei!

    MitarbeiterInnen Standesamt