Wissenswertes

    Glass, Water

    Bitte beachten Sie:

    Die Wasserentnahme (z.B. für Bewässerungszwecke) aus öffentlichen Gewässern ohne wasserrechtliche Bewilligung ist nicht gestattet!

    Die Wasserentnahme aus öffentlichen Hydranten und/oder Löschwasseranlagen ist ausschließlich nur mit schriftlicher Zustimmung der Gemeindevertretung gestattet. Die entnommene Wassermenge ist kostenpflichtig, zu dokumentieren und zu melden!

    Inspektionsbericht