Die Wasserentnahme (z.B. für Bewässerungszwecke) aus öffentlichen Gewässern ohne wasserrechtliche Bewilligung ist nicht gestattet!
Die Wasserentnahme aus öffentlichen Hydranten und/oder Löschwasseranlagen ist ausschließlich nur mit schriftlicher Zustimmung der Gemeindevertretung gestattet. Die entnommene Wassermenge ist kostenpflichtig, zu dokumentieren und zu melden!
Für die Hundehaltung und Hundeführung gilt im gesamten Gemeindegebiet das Oö. Hundehaltegesetz 2024:
Aktuelle Termine für Sachkundenachweise:
Die Anbieter für Sachkundenachweise in Oberösterreich sind auf der Homepage des Landes Oberösterreich veröffentlicht. Weiterführende Links zu jenen Organisationen und Personen die einerseits die zukünftige Alltagstauglichkeitsprüfung (ATP; Siehe dazu auch die Information unter Bürgerservice/Formulare) abnehmen und auch als verhaltensmedizinische Evaluierer finden Sie ebenfalls auf der Homepage des Landes Oberösterreich.
Bei weiteren Fragen oder um Ihren Hund anzumelden, wenden Sie sich bitte an unsere Kolleg*innen vom Bürgerservice.