Zu den Aufgaben des Standesamtes zählen die Beurkundung
- von Geburten,
- Eheschließungen und
- Sterbefällen sowie die
- Ausstellung von Staatsbürgerschaftsnachweisen
Erforderliche Unterlagen für die Anzeige einer Geburt:
Heiratsurkunde der Eltern bei ehelichem Kind
sonst Geburtsurkunde der Mutter
Staatsbürgerschaftsnachweis der Eltern
ev. Nachweis akademischer Grade (= Diplom) der Eltern
Geburtsbestätigung bei einer Hausgeburt
Meldezettel wenn der Hauptwohnsitz im Ausland liegt
Die Erstausstellung einer Geburtsurkunde ist für Kinder bis zum 2. Lebensjahr gebührenfrei.
Hinweis: Auch die Erstausstellung eines Staatsbürgerschaftsnachweises ist bis zum 2. Lebensjahr des Kindes gebührenfrei!
Auf Verlangen werden auch internationale Urkunden ausgestellt. Bei Auslandsberührungen bitten wir um vorzeitige telefonische Absprache mit Frau Trenker
Der erste Schritt auf dem Weg zu Ihrer Traumhochzeit ist die Reservierung Ihres Trauungstermins. Klären Sie diesen bitte mit unserer Leiterin des Standesamts, Frau Trenker, ab. Die offizielle Anmeldung (Aufgebot) erfolgt nach Terminvereinbarung im Standesamt Hagenberg. Das Aufgebot (Ermittlung der Ehefähigkeit) ist begrenzt gültig. Sie können es frühestens 6 Monate vor Ihrer Hochzeit aufnehmen.
Aufnahme der Personaldaten
Bestimmung der künftigen Namensführung
Festlegung des Trauungstermins (und –ortes)
Besprechung des Trauungsablaufes
Bezahlung der Gebühren
Bitte planen Sie ca. 45 Minuten Zeit für Ihren Besuch im Standesamt ein!
Bei der Anmeldung zur Eheschließung ist es erforderlich, einige Dokumente vorzulegen.
die Geburtsurkunde
den Staatsbürgerschaftsnachweis
ev. Heiratsurkunde sämtlicher Vorehen und Nachweis der Auflösung (Scheidungspapiere mit Rechtskraftstempel oder Sterbeurkunde)
ev. Geburtsurkunde gemeinsamer Kinder
ev. Nachweis akademischer Grade (= Diplom)
Bei Auslandsberührungen bitten wir um vorzeitige telefonische Absprache mit Frau Trenker!
Trauungsraum im Schloss Hagenberg (für ca. 20 Sitzplätze geeignet)
Zwinger in der Altburg (für ca. 30 Sitzplätze geeignet, Selbstvorbereitung)
Trauungszeiten:
Montag – Freitag: 8 – 18 Uhr
Samstag: 8– 12 Uhr
An folgenden Tagen finden keine Hochzeiten statt:
Sonn- und Feiertage, Karfreitag, Hl. Abend, Silvester
Bitte nehmen Sie rechtzeitig (mindestens 1 Monat vor Ihrer Hochzeit) mit uns Kontakt auf, um Ihre Wünsche bei der Gestaltung der Zeremonie besprechen zu können.
Verstirbt die Person zuhause so ist das jeweilige Standesamt zur Beurkundung (Eintragung) des Sterbefalles zuständig. Der Tod ist spätestens am folgenden Werktag anzuzeigen.
Geburtsurkunde der verstorbenen Person
Heiratsurkunde der letzten Ehe der verstorbenen Person
Staatsbürgerschaftsnachweis der verstorbenen Person
Todesbestätigung des Beschauarztes
Totenbeschauschein
Staatsbürgerschaftsnachweise werden bei jeder Gemeinde im Inland ausgestellt.
Welche Urkunden werden zur Ausstellung eines Staatsbürgerschaftsnachweises benötigt?
Geburtsurkunde
Heiratsurkunde der Eltern bei ehelichem Kind
sonst Geburtsurkunde der Mutter
Staatsbürgerschaftsnachweis der Eltern
Die Erstausstellung eines Staatsbürgerschaftsnachweises ist bis zum 2. Lebensjahr des Kindes gebührenfrei!