Die Wasserentnahme (z.B. für Bewässerungszwecke) aus öffentlichen Gewässern ohne wasserrechtliche Bewilligung ist nicht gestattet!
Die Wasserentnahme aus öffentlichen Hydranten und/oder Löschwasseranlagen ist ausschließlich nur mit schriftlicher Zustimmung der Gemeindevertretung gestattet. Die entnommene Wassermenge ist kostenpflichtig, zu dokumentieren und zu melden!