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Trinkwasser

Bitte beachten Sie:

Die Wasserentnahme (z.B. für Bewässerungszwecke) aus öffentlichen Gewässern ohne wasserrechtliche Bewilligung ist nicht gestattet!

Die Wasserentnahme aus öffentlichen Hydranten und/oder Löschwasseranlagen ist ausschließlich nur mit schriftlicher Zustimmung der Gemeindevertretung gestattet. Die entnommene Wassermenge ist kostenpflichtig, zu dokumentieren und zu melden!

Inspektionsbericht