Für die Hundehaltung und Hundeführung gilt im gesamten Gemeindegebiet das Oö. Hundehaltegesetz 2024
Wissenswertes finden Sie auf der Homepage sichermithund.at
Es besteht eine Meldepflicht für Hunde mit einem Alter von 12 Wochen binnen 5 Tagen am Gemeindeamt!
Erforderliche Unterlagen:
Sachkundenachweis (vor Anschaffung des Hundes zu absolvieren)
Nachweis über Haftpflichtversicherung
Registrierungsbestätigung der Heimtierdatenbank (zB über Animaldata)
Aktuelle Termine für Sachkundenachweise:
Die Anbieter für Sachkundenachweise in Oberösterreich sind auf der Homepage des Landes Oberösterreich veröffentlicht. Weiterführende Links zu jenen Organisationen und Personen die einerseits die zukünftige Alltagstauglichkeitsprüfung (ATP; Siehe dazu auch die Information unter Bürgerservice/Formulare) abnehmen und auch als verhaltensmedizinische Evaluierer finden Sie ebenfalls auf der Homepage des Landes Oberösterreich.
Bei weiteren Fragen oder um Ihren Hund anzumelden, wenden Sie sich bitte an unsere Kolleg*innen vom Bürgerservice.