Allen anderen Verordnungen erlangen wie bisher durch Kundmachung an der Amtstafel und
Ablauf der gesetzl. Kundmachungsfrist Rechtswirksamkeit.
Mit der Hebesatzverordnung werden jährlich im Dezember die
Abfallgebühren
Kanalgebühren
Wassergebühren (inkl. Wasserzähler)
Hundeabgabe
Grundsteuer A und B
Tourismusabgabe, Freizeitwohnungspauschale und
der Zuschlag zur Freizeitwohnungspauschale vom Gemeinderat für das darauffolgende Kalenderjahr beschlossen.
Die für das Kalenderjahr 2026 gültigen Gebühren finden Sie unter nachfolgendem Link: www.ris.bka.gv.at
Bitte beachten Sie im Zusammenhang mit den gültigen angegebenen Verordnungen auch unsere jeweils für das Kalenderjahr gültige Hebesatzverordnung im Zusammenhang mit den genannten Gebühren.
Wir bitten um Verständnis, dass hier nur ein Auszug der am häufigsten angefragten Verordnungen abrufbar ist. Weitere gültige Verordnungen für das Gemeindegebiet Hagenberg können Sie selbstverständlich am Gemeindeamt einsehen. Wir bitten um vorherige Kontaktaufnahme und Terminvereinbarung, damit wir auch alle Ihre Fragen ohne Zeitverzug beantworten können.
Danke.
Ihr Gemeindeteam